K r a n k h e i t
Wenn ihr Kind krank ist . . .
Möchten Sie ihr Kind krank melden, steht Ihnen vor 10.00 Uhr unser Anrufbeantworter zur Verfügung.
Alternativ können Sie uns eine Mail an mail@grundschule-adenbuettel.de senden.
Tel.: 0 53 04 – 91 41 -10.
Unser Sekretariat ist täglich in der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr von Frau Schön besetzt.
Tel.: 0 53 04 – 91 41 – 0
K R A N K H E I T / B E U R L A U B U N G
Wenn Ihr Kind erkrankt, muss spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Diese Benachrichtigung soll enthalten: Art der Erkrankung; versäumte Tage (von/bis); evtl. wie lange das Kind der Schule noch fernbleiben muss, Datum und Unterschrift.
Immer wieder tauchen Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind davon betroffen ist, darf es erst wieder zur Schule, wenn von einem Arzt eine Bescheinigung ausgestellt ist. Kann ein Schüler an einer Unterrichtsstunde nicht teilnehmen, so muss ebenfalls eine Benachrichtigung vorliegen. Eventuell ist ein ärztliches Attest (z.B. Befreiung vom Sport) vorzulegen. Bei einer generellen Befreiung vom Sportunterricht ist das Bedingung.
Möchen Sie Ihr Kind aus privaten Gründen für einen Tag vom Unterricht befreien lassen, sprechen Sie bitte VORHER mit dem/der Klassenlehrer/in. Beurlaubung von einzelnen Schülern vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen (z.B. als Maßnahme der vorbeugenden Gesundheitshilfe) zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten spätestens bis drei Wochen vor Ferienbeginn bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen.