S c h u l v o r s t a n d
EIGENVERANTWORTLICHE SCHULE
Der Niedersächsische Landtag beschloss am 11. Juli 2006 das Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schulen. Die hieraus folgenden Änderungen sind seit dem 1. August 2007 in Kraft getreten. Im Zuge dieser Veränderung wurde ab dem Schuljahr 2007/2008 ein Schulvorstand gewählt (siehe Organigramm des Schulvorstandes)
DIE AUFGABEN DES SCHULVORSTANDES
Der Schulelternrat wählt die Elternvertreter(innen) und in gleicher Zahl Stellvertreter(innen) für den Schulvorstand.
wählbar sind alle Erziehungsberechtigten der Schule
Eltern haben uneingeschränktes Stimmrecht
die Anzahl der Elternvertreter(innen) ist von der Schulgröße abhängig
Der Schulvorstand entscheidet z.B. über. . .
die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume
den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters
die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
die Ausgestaltung der Stundentafel
Schulpartnerschaften
Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
Grundsätze für. . .
– die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter(innen) an Grundschulen
– die Durchführung von Projektwochen
– die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
– die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
Alle Ämter in der Elternvertretung haben ihre Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz. Eltern wie Lehrer haben sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Als Vorsitzender der Klassenelternschaft bzw. Schulelternratsvorsitzender oder als Vertreter in Konferenzen sprechen und handeln die Gewählten für die Interessen der Eltern. Für Dinge, die das eigene Kind angehen, ist der Elternsprechtag da. Hier muss man sorgfältig unterscheiden. Zugegeben: Eltern wie Lehrern fällt das manchmal nicht leicht.